2. 2.1. Der Beschwerdeführer bringt vor, (für C.) liege eine umfassende Beistandschaft vor. Der Aufenthalt von C. in der Psychiatrischen Klinik Königsfelden zwecks Medikamenteneinstellung sei in Absprache mit ihm als Beistand und der Stiftung D. (Wohneinrichtung von C.) schon länger geplant gewesen. C. habe sich nicht dagegen gewehrt, sondern sogar darauf gefreut. Entsprechend sei der Eintritt ohne Widerstände erfolgt. (…) 2.2. 48 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2019