Aufgrund der rechtskräftigen Steuerveranlagung vom 18. September 2017 hat die Beschwerdegegnerin für 2016 Kantonsund Gemeindesteuern im Gesamtbetrag von CHF 18'091.00 zu bezahlen. Von dieser Steuerforderung sind nach Ratenzahlungen von CHF 1'786.00 und einer Umbuchung von CHF 213.00 auf das Steuerjahr 2017 noch CHF 16'518.00 offen. Beim Vollzug des Arrests am 8. August 2018 betrug das Guthaben der Beschwerdegegnerin auf dem Privatkonto IBAN CHXXX bei der Y. Bank CHF 17'070.56. Bei diesem Kontoguthaben handelt es sich – soweit ersichtlich – um das einzige Vermögen der Beschwerdegegnerin.