Das Angebot der Beschwerdeführerin mag formell zwar vollständig sein, weist jedoch erhebliche inhaltliche Mängel auf, indem bezüglich der Regiearbeiten (NPK 111) Leistungsparameter zugrunde gelegt wurden, welche klarerweise nicht realistisch sind. Ein solches Angebot ist mit den anderen Angeboten nicht vergleichbar und darf vom Verfahren ausgeschlossen werden (vgl. Erw. 2.1). Auch nach der 2020 Submissionen 329