Aufgrund der Preisgestaltung der Beschwerdeführerin sind im Weiteren auch die Angebotspreise nicht vergleichbar: Die Beschwerdeführerin hat die verlangten Regiearbeiten nur in einem äusserst minimalen Umfang, der offenkundig unrealistisch ist, angeboten. Dies im Gegensatz zu den anderen Anbietern. Mit ihrem Vorgehen verschafft sich die Beschwerdeführerin gegenüber ihren Konkurrenten bezüglich des Gesamtpreises einen Vorteil. Das Angebot der Beschwerdeführerin mag formell zwar vollständig sein, weist jedoch erhebliche inhaltliche Mängel auf, indem bezüglich der Regiearbeiten (NPK 111) Leistungsparameter zugrunde gelegt wurden, welche klarerweise nicht realistisch sind.