Wie oben dargelegt, ist es jedoch offenkundig, dass der von der Beschwerdeführerin offerierte Ansatz bei NPK 111 nicht realistisch ist. Vor diesem Hintergrund befürchtet die Vergabestelle zu Recht, dass Auseinandersetzungen bei der Bauausführung "vorprogrammiert" sind, zumal es naheliegt, dass spätestens dann, wenn die verlangten Regiearbeiten einen gewissen Umfang angenommen haben, Diskussionen darüber entstehen, ob die in Regie verlangten Arbeiten nun in einem "direkten Zusammenhang" mit dem Auftrag bzw. dem ausgeschriebenen Projekt stehen oder nicht.