sorgfältig erarbeitet und ausgeschrieben wurde. Daher können wir uns nicht vorstellen, dass sich der Regieanteil derart erhöhen könnte.". In der Beschwerde führte die Beschwerdeführerin zudem aus, mit Ausnahme der Leistungen unter NPK 111 (Regiearbeiten) seien die Leistungen sehr detailliert und sorgfältig erfolgt, was durch das Leistungsverzeichnis nachgewiesen werde; aufgrund dieses Detaillierungsgrads des Leistungsverzeichnisses in den übrigen NPK Positionen sei sie zum Schluss gekommen, dass die zu erwartenden Regiearbeiten lediglich in einem zu vernachlässigenden Ausmass anfallen würden.