Demgegenüber gewährte die Beschwerdeführerin in NPK 111 auf die Regieansätze einen Rabatt von 99 %, d.h. sie offerierte die Regiearbeiten (NPK 111) zu einem Preis von lediglich Fr. 3'600.00 (Beschwerdeantwortbeilage 5). Da – wie oben erörtert – jedoch mitnichten von "lediglich in einem zu vernachlässigenden Ausmass" anfallenden Regiearbeiten ausgegangen werden kann, sondern im Gegenteil von einem relativ hohen Anteil an Regiearbeiten gemäss NPK 111 ausgegangen werden muss, erweist sich der von der Beschwerdeführerin eingesetzte Ansatz klar als unrealistisch.