"KlinKE, Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen Los A1" sowie die ausführlichen Darlegungen der Vergabestelle durchwegs ein. Die Konzession und Projektgenehmigung sowie die zugehörigen Bewilligungen (wie die fischereirechtliche Bewilligung, die Rodungsbewilligung oder die Gewässernutzungsbewilligung) enthalten eine Vielzahl von Auflagen. Aus diesen können wiederum zusätzliche Massnahmen resultieren, welche zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht exakt definiert werden konnten und daher nicht im Leistungsverzeichnis bzw. in den Einheitspreispositionen aufgeführt sind.