Dies widerlegt die Behauptung der Beschwerdeführerin, wonach der Anteil für Regiearbeiten "nie jedoch bei 10 bis 15 %" liege. Dass die Vergabestelle von einem relativ hohen Anteil für Regiearbeiten und Drittleistungen von rund 15 % der Bausumme ausging, leuchtet nicht nur mit Blick auf die vorstehenden Ausführungen, sondern auch mit Blick das konkrete Vorhaben 324 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2020