Die von der Vergabestelle eingereichten Schlussabrechnungen stützen solche Behauptungen nicht im Ansatz. Zwei der von der Vergabestelle genannten Projekte (Kraftwerk E.) wurden übrigens von der Beschwerdeführerin in einer Arbeitsgemeinschaft mit einem anderen Unternehmen ausgeführt, wobei die Regieanteile bei diesen Vorhaben letztlich 19 % bzw. 12 % betrugen (im LV Werkvertrag/Offerten war bei jenen Projekten zudem von Regieanteilen in Höhe von 24 % bzw. 17 % ausgegangen worden). Dies widerlegt die Behauptung der Beschwerdeführerin, wonach der Anteil für Regiearbeiten "nie jedoch bei 10 bis 15 %" liege.