Kraftwerk F. AG, Aufwertung G.: Regieanteil 9 %). Schon vor diesem Hintergrund werfen die Ausführungen der Beschwerdeführerin, aufgrund ihrer eigenen Erfahrungen liege im Durchschnitt aller Projekte, bei denen in der Mehrzahl sowohl Behörden als auch Interessengruppen und -organisationen ihr Mitspracherecht ausübten, der Anteil an Regiearbeiten – trotz Leistungen im Umweltbereich und trotz der erwähnten Mitspracherechte verschiedenster Behörden, Drittpersonen und -organisationen – "lediglich zwischen 1 % und 3 % und nur in Ausnahmefällen unwesentlich höher, nie jedoch bei 10 bis 15 %", Fragen auf.