Dass mögliche Umweltbeeinträchtigungen aufgrund einer sehr geringen Anzahl von geplanten Bootswartungen vernachlässigbar sein könnten, ist nicht gewährleistet. Immerhin äusserte der Beschwerdeführer beim Augenschein des Verwaltungsgerichts die Absicht, die Bootswartung zu einem Erwerbszweig seines Spenglerei- und Carosseriebetriebs auszubauen, und bezeichnete die Konkurrenz in diesem "brachliegenden Gewerbe" und "Nischenmarkt" als klein (Augenscheinprotokoll, S. 3 f.).