dies umso weniger, als keine festen Schutzvorrichtungen bestehen und die Überwachungsmöglichkeiten bei mobilen Schutzvorkehrungen naturgemäss eingeschränkt sind. Die geschlossene Spenglerei- und Carosseriewerkstatt im Gewerbegebäude des Beschwerdeführers wäre für entsprechende Wartungsarbeiten weit besser geeignet. Dass mögliche Umweltbeeinträchtigungen aufgrund einer sehr geringen Anzahl von geplanten Bootswartungen vernachlässigbar sein könnten, ist nicht gewährleistet.