Insbesondere dürfte sich kaum vollständig unterbinden lassen, dass sich der durch das Abschleifen der Bootsrümpfe entstehende, hochflüchtige Feinstaub in der Umgebung verbreitet, auch wenn der Arbeitsbereich mit Planen abgedeckt und eine mobile Sauganlage verwendet wird. Ein Standort dermassen nahe beim Gewässer erscheint schlicht nicht als geeignet für solche potenziell umweltschädlichen Unterhaltsarbeiten; dies umso weniger, als keine festen Schutzvorrichtungen bestehen und die Überwachungsmöglichkeiten bei mobilen Schutzvorkehrungen naturgemäss eingeschränkt sind.