Dass allein die Existenz des Krans weiteren Uferverbauungen Vorschub leisten könnte, lässt sich zwar nicht ausschliessen, wäre per se aber auch noch kein genügender Grund dafür, einer für sich genommen orts- und landschaftsbildverträglichen und damit bewilligungsfähigen Baute oder Anlage im Hinblick auf mögliche Nachahmerbauten die Bewilligung zu verweigern. Die präjudizielle Wirkung einer Baute oder Anlage spielt vor allem dann eine Rolle, wenn es darum geht, illegal errichtete und auch nicht nachträglich bewilligungsfähige Bauten konsequent zu beseitigen, damit sich eigenmächtiges Bauen nicht lohnt und andere potenzielle Bauherrn nicht das gleiche Recht für sich