Das ist weniger darauf zurückzuführen, dass das Orts- und Landschaftsbild durch den Kran erheblich beeinträchtigt würde. Der Kran ist zwar speziell nach dem Wegfall der Trauerweide gut sichtbar, aber fällt im ohnehin sehr stark (mit Stützmauern, Treppenanlagen und Geländern) verbauten Uferbereich der Siedlung C. nicht zusätzlich negativ auf. Soweit noch von einem grünen Charakter dieses Uferbereichs gesprochen werden kann, wird dieser weder durch den Kran noch durch das in den Boden eingelassene Betonfundament nennenswert tangiert.