Gemäss den Angaben des Beschwerdeführers ist die Rampe derzeit zu steil. Die von der Fachperson der Abteilung Landschaft und Gewässer, Sektion Gewässernutzung, als Option genannte Abflachung bedürfte der Zustimmung des benachbarten Grundeigentümers (der Parzelle Nr. ccc) und würde einen grösseren - 13 -