Ob sich die von der Abteilung für Baubewilligungen in der Beschwerdeantwort (S. 2) als Alternative vorgeschlagene öffentliche Ein- und Auswasserungsstelle bei der ehemaligen E. (H.- Strasse bbb, D.) eignen würde, hat das Verwaltungsgericht beim Augenschein nicht überprüft. Die Entfernung zwischen der Aarebrücke in C. und jener Ein- und Auswasserungsstelle beträgt 1,4 km (gemäss Routenplaner auf Google Maps) und könnte mit einem Auto zwar in wenigen Minuten zurückgelegt werden. Für die Zwecke des Beschwerdeführers, der bei sich Boote von Kunden warten will, drängt sich diese Ein- und Auswasserungsstelle gleichwohl nicht auf.