Die von der Nutzung des Krans als Wartungseinrichtung für Boote ausgehenden Auswirkungen auf Flora und Fauna erachtet die Fachperson als eher gering, sofern sorgfältig gearbeitet und dafür gesorgt werde, dass sich keine Schadstoffe (inklusive des Feinstaubs vom Abschleifen der Boote) ausbreiteten und der Beschwerdeführer – wie angegeben – nicht allzu viele Boote an dieser Stelle und nur tagsüber warte. Dasselbe gelte für Auswirkungen aufs Gewässer, wobei durch die Wartung von Booten aus anderen Regionen invasive Arten wie etwa die Quagga-Muschel eingeschleppt werden könnten (Augenscheinprotokoll, S. 7 f.).