4.2.3.3. Beim Augenschein des Verwaltungsgerichts gab die Fachperson der Abteilung Landschaft und Gewässer, Sektion Natur und Landschaft, zu Protokoll, obwohl die hier mit Stützmauern und Treppenanlagen verbaute Uferzone ein Stück weit vorbelastet sei, bestehe das Ziel darin, sie in ihrer grünen Eigenart zu bewahren und dem Siedlungsraum quasi einen Grüngürtel voranzustellen, der zwischen dem Gewässer und der Siedlung vermittle. Die nicht mehr bestehende Trauerweide habe den Kran bislang ganz gut verdeckt. Ohne diesen Baum trete der Kran nun deutlich in Erscheinung und beeinträchtige den Uferbereich zusätzlich.