klima aus. Sie trage zur Erhöhung der Biodiversität in unmittelbarer Siedlungsnähe, zur Vernetzung von Lebensräumen und zur Verschönerung des Orts- und Landschaftsbildes bei (vorinstanzliche Akten, act. 51). Die Abteilung für Baubewilligungen fügte ergänzend an, das Gemeindegebiet von B. sei Teil des F.-Parks., einem Regionalen Naturpark von nationaler Bedeutung. Mit der Unterzeichnung der Charta hätten sich die Parkgemeinden unter anderem zum Erhalt und zur Entwicklung von attraktiven (Fluss-)Landschaften und intakten Siedlungen verpflichtet (vorinstanzliche Akten, act. 53).