4.2.3.2. In Sachen Landschaftsschutz wurde im vorinstanzlichen Verfahren (von der Abteilung Landschaft und Gewässer) ausgeführt, die Uferzone im Ortsteil C. sein ein qualitätsvoller Freiraum zwischen Land und Wasser. Trotz der abschnittsweise vorhandenen Stützmauern sei sie weitgehend durch unbebaute Grünflächen und prächtigen Baumbestand geprägt. Flussaufwärts und am gegenüberliegenden Aareufer vermittelten Waldflächen zwischen dem landseitigen Siedlungsraum und dem Fluss.