24 RPG (Standortgebundenheit, keine überwiegenden entgegenstehenden Interessen) erfüllt. Die Zonenkonformität bildet demgegenüber kein Kriterium und es ist auch nicht ersichtlich, weshalb es dem Sinn und Zweck der Gewässerschutzgesetzgebung zuwiderlaufen würde, der Gewässernutzung dienende Kleinanlagen, welche das Ufer naturgemäss weniger beeinträchtigen als grössere Bauten und Anlagen, auch ausser- -8-