Der Gemeinderat B. wies in seiner Stellungnahme vom 31. Januar 2020 darauf hin, dass die Gemeindeversammlungen der per 1. Januar 2006 fusionierten Gemeinden C. und B. am 22. November 2018 und 26. Juni 2019 einer neuen Bau- und Nutzungsordnung (BNO) zugestimmt hätten, deren Genehmigung durch den Regierungsrat noch pendent sei, und das Bauvorhaben nicht im kantonalen Amtsblatt publiziert worden sei. 3. In der Replik vom 25. Februar 2020 hielt der Beschwerdeführer an seinen Anträgen fest. Die Abteilung für Baubewilligungen reichte keine Duplik ein.