2. Gestützt darauf sei der angefochtene Entscheid aufzuheben und die Baute, Einwasserungskran, zu bewilligen. Unter Kostenfolge. 2. Mit Beschwerdeantwort vom 6. Februar 2020 beantragte die Abteilung für Baubewilligungen im Namen des Regierungsrats die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.