Insbesondere legte er die zur Erstellung eines erweiterten SKOS-Budgets erforderlichen Unterlagen nicht vor. Im Schreiben vom 11. Dezember 2019 teilte er mit, er begebe sich ab dem 1. Januar 2020 in "Frühpension", und reichte eine rudimentäre Aufstellung seiner künftigen monatlichen Einnahmen und Ausgaben ein. Weiter behauptete er, kein Vermögen zu haben und einen Kredit abzuzahlen. Genauere Angaben machte er nicht und Belege reichte er nicht ein. 2.4. Die Vorinstanz hat eine Verletzung der Mitwirkungspflicht festgestellt und nicht beanstandet, dass der Gemeinderat die Sozialhilfe einstellte.