Dies mit Ausnahme des Unterstützungsabzugs, welcher im Bundesrecht als tarifliche Massnahme und Sozialabzug und beim kantonalen Recht ausschliesslich als Sozialabzug geregelt ist. Mit der Angleichung an das Bundesrecht können allfällige Streifragen sowohl für die direkte Bundessteuer als auch für die Kantons- und Gemeindesteuern nach den gleichen Kriterien gelöst werden" (Botschaft des Regierungsrates des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 6. April 2011 zur Änderung des Steuergesetzes, Ges. Nr. 11.147, Bericht und Entwurf zur 1. Beratung, Ziff. 6.1 S. 19).