Überhaupt sei es absolut unzumutbar, von ihrem Ehegatten finanzielle Unterstützung für ein Verfahren zu fordern, von welchem dieser von Beginn weg nichts habe wissen wollen und welches einer der Hauptgründe für die Trennung gewesen sei. Ebenso wenig könne ihr zugemutet werden, den Prozesskostenbeitrag auf dem Rechtsweg einzufordern (MI2- act. 151 ff.).