8 EMRK ergeben (siehe vorne Erw. 2.3.1.3), was nachfolgend zu prüfen ist. 2.3.2.2. Die Beschwerdeführerin war bei Einreichung des Familiennachzugsgesuchs für ihren Sohn B. mit einem Schweizer verheiratet und 142 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2020