Auf die Begründung wird, soweit erforderlich, in den folgenden Erwägungen eingegangen. C. Mit Eingabe ihres Rechtsvertreters vom 29. November 2019 (Postaufgabe) erhob die Beschwerdeführerin beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Verwaltungsgericht) Beschwerde und stellte folgende Begehren (act. 13 ff.): 1. Der angefochtene Entscheid des Rechtsdienstes des Amtes für Migration und Integration vom 28. Oktober 2019 sei aufzuheben und das Familiennachzugsgesuch für B., geb. 2004, sei zu bewilligen. 2. Es sei der Beschwerdeführerin in Aufhebung von Ziff. 2 des Einspracheentscheids