den Korridoren zu den Zimmern im DG (in den Plänen werden diese Zimmer als "Büro" bezeichnet) um Korridore mit seitlichem Abgang gemäss Ziff. 9.3.1 der SIA-Norm 500, womit sie eine Mindestbreite von 1.20 m erfordern. Diese verbindliche Mindestbreite kann mit der projektierten Schrankwand indes nicht eingehalten werden, weshalb die geplante Lösung nicht zulässig ist. Dies hielt bereits die Procap in ihren Berichten vom 21. März 2017 und vom 24. Oktober 2017 fest.