3.1. (…) 3.2. Unbestritten ist vorab, dass die Beschwerdeführerin die in den Plänen "Grundriss DG" (…) sowie "01 Appartement Layout, DG Apartment 1:50" (…) eingetragene und hier umstrittene Schrankwand tatsächlich auch einbauen will. Entsprechend ist es mit den Vorinstanzen auch richtig, die Schrankwand bei der Beurteilung, ob die Baute behindertengerecht bzw. hindernisfrei ist, miteinzubeziehen. Zu den rechtlichen Vorgaben bzw. zur SIA-Norm 500, deren Mindestanforderungen verbindlich einzuhalten sind, kann zunächst auf die bereits gemachten Darlegungen in Erw. 2.2.1 und 2.2.2 (erster Absatz) verwiesen werden.