rungen gemäss SIA-Norm 500 erfüllt sind. Dies entspricht dem zweistufigen Konzept. Die SIA-Norm 500 schreibt in Ziff. 10.2.1 "Anpassbarer Bad- /Duschraum" vor, dass pro Wohnung mindestens ein Bad- oder Duschraum mit Klosett u.a. folgende Masse einhalten muss: "Nutzfläche mindestens 3.80 m2, wobei keine Raumabmessung weniger als 1.70 m betragen darf. Die erforderlichen Fertigmasse dürfen nicht durch Vormauerungen reduziert werden". Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin ist dabei unerheblich, ob der Raum geschickt angeordnet ist oder die Länge des Raums 2.89 m misst.