Das Merkblatt hält weiter fest, dass u.a. Raumgrössen bereits bei der Erstellung genügend gross zu dimensionieren seien und so nicht mehr verändert werden müssten. Das Konzept für Wohnbauten, bei denen es sich um individuell genutzte Räume handle, verlange damit nicht von Anfang an eine umfassende Behindertengerechtig- 2019 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 123