Alle Wohnungen seien so zu erstellen, dass sie auch für Menschen im Rollstuhl etc. weitgehend besuchsgeeignet seien. Gleichzeitig sei bereits bei der Erstellung sicherzustellen, dass nachträgliche Anpassungen an die individuellen Bedürfnisse behinderter Personen mit wenig Aufwand möglich seien. Bauliche Anpassungen würden jedoch erst dann vorgenommen, wenn sie erforderlich und auch im Detail bekannt seien; genannt werden z.B. Apparate oder Haltegriffe, welche allenfalls im Badezimmer zu montieren seien. Das Merkblatt hält weiter fest, dass u.a. Raumgrössen bereits bei der Erstellung genügend gross zu dimensionieren seien und so nicht mehr verändert werden müssten.