2019 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 121 15 Behindertengerechtes bzw. hindernisfreies Bauen - Die in der Norm SIA 500 "Hindernisfreie Bauten", Ausgabe 2009, festgehaltenen (Mindest-)Anforderungen bei einem Mehrfamilien- haus-Neubau mit 28 Wohnungen müssen von Anfang an erfüllt sein. Eine "Variabilität" bzw. "Flexibilität" ist erst dann zulässig, wenn bzw. solange die Mindestanforderungen gemäss Norm SIA 500 erfüllt sind (zweistufiges Konzept). - Unzulässigkeit verschiebbarer Wände