39 Gemeinderecht Fehlen des aktuellen schutzwürdigen Interesses, wenn nur die Feststellung von Unregelmässigkeiten bei der Wahl, nicht jedoch deren Aufhebung und Neuansetzung verlangt wird. Mangels Aufsichtsbefugnis des Verwaltungsgerichts auch kein Eintreten auf die Beschwerde als Aufsichtsanzeige. Aus dem Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 13. Februar 2020, in Sachen A. gegen Departement Volkswirtschaft und Inneres, Gemeindeabteilung, Gemeinderat B. und Schulpflege C. (WBE.2019.207). Aus den Erwägungen