Rat vom 28. September 2005, Betreuungsgesetz, Bericht und Entwurf zur 1. Beratung, 05.256, S. 17). Im interkantonalen Verhältnis gewährleistet die IVSE-Liste, dass anerkannte Einrichtungen die Anforderungen an die Qualität und Wirtschaftlichkeit erfüllen, wobei die Standortkantone dafür verantwortlich sind (vgl. Art. 31 ff. IVSE; IVSE-Rahmenrichtlinie zu den Qualitätsanforderungen vom 1. Dezember 2005 der SODK). 2.7. Der Beschwerdeführer besucht die D. in H. Diese bietet gemäss eigenen Angaben ein Volksschulangebot und orientiert sich am staatlichen Lehrplan; es werden keine Jahrgangsklassen geführt und es wird auf eine Selektion bzw. auf Noten verzichtet.