a und b der Verordnung über die Schulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen sowie die besonderen Förder- und Stützmassnahmen vom 8. November 2006 [V Schulung und Förderung bei Behinderungen; SAR 428.513]), dass es sich bei der vorgesehenen Sonderschule um eine vom Kanton anerkannte 368 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2020