Die Schulpflege führt aus, sie habe sich aufgrund des schulpsychologischen Fachberichts vom 12. Februar 2018 veranlasst gesehen, den Beschwerdeführer ab dem Schuljahr 2018/19 der Tagessonderschule im Kinderheim E. zuzuweisen. Entsprechend dem Fachbericht des SPD vom 13. März 2019 liege es in der Kompetenz der jeweiligen Sonderschule, wie Schüler mit besonderen Begabungen und bestimmten Schwierigkeiten angemessen beschult würden. Im Kanton Aargau stünden mit dem E., der G.-Sonderschule in K. und der Tagesschule F. in I. mehrere Einrichtungen zur Verfügung, welche die Bedürfnisse und Fähigkeiten des Beschwerdeführers abdecken könnten. 2.3.