Bei allen sonstigen Strassen und Wegen, die eines oder mehrere Gebäude erschliessen würden, handle es sich dagegen um anrechenbare Hauszufahrten. Bei einem grösseren Grundstück oder Areal mit mehreren Gebäuden sei die Unterscheidung manchmal schwierig. Eine generelle Aussage darüber, ab welcher Grösse oder Gebäudeanzahl eine (erschliessungspflichtige) Strasse der Feinerschliessung oder eine blosse grund- stücks- bzw. arealinterne Erschliessung (Hauszufahrt) vorliege, sei indessen nicht möglich und müsse in jedem Einzelfall geprüft werden. Auf der Bauparzelle Nr.