b BGBB verweigern. In dieser Situation würde das nicht vollziehbare Vorkaufsrecht des Pächters (Beigeladener 1) dahinfallen und der Eigentümer (Beigeladener 2) wäre wieder frei, entweder auf einen Verkauf der Parzelle Nr. xx ganz zu verzichten oder mit einem Erwerber (seiner Wahl) für die gesamte Parzelle Nr. xx oder für einen gestützt auf eine Bewilligung der Abteilung Landwirtschaft abgetrennten (landwirtschaftlich genutzten, dem BGBB unterstellten) 2020 Landwirtschaftsrecht 349