Mit der per 4. Februar 2015 erfolgten Grundbucheintragung der Handänderung gemäss Kaufgeschäft vom 22. Dezember 2014 ist diese Verwirkungsfrist noch nicht verstrichen. Als Gegenstück der kraft öffentlichen Rechts anzuordnenden Grundbuchberichtigung 346 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2020