vom 22. Dezember 2014 nachträglich zu bewilligen wäre, obwohl die Voraussetzungen nach BGBB (Selbstbewirtschaftung oder wichtige Gründe für eine Ausnahme vom Prinzip der Selbstbewirtschaftung) nicht erfüllt sind. Das hinter dem Bewilligungserfordernis nach BGBB stehende öffentliche Interesse daran, den Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke durch Personen, die sie nicht selber landwirtschaftlich bewirtschaften wollen und können, grundsätzlich auszuschliessen, um es den Landwirten zu ermöglichen, das von ihnen bewirtschaftete, allenfalls auch betriebsnotwendige Land zu erschwinglichen Preisen zu Eigentum zu erwerben, überwiegt das private Interesse der Beschwerdeführerin