Solche Spezialkenntnisse dürfen bei gewöhnlichen Bürgern ohne juristische oder landwirtschaftliche Ausbildung und Vorkenntnisse im Bereich des bäuerlichen Bodenrechts nicht ohne weiteres vorausgesetzt werden. In den Akten finden sich keinerlei Hinweise darauf, dass die (heutigen) Organe der Beschwerdeführerin im Vorfeld des Vertragsabschlusses von irgendeiner Seite über die Notwendigkeit einer Bewilligung nach BGBB aufgeklärt worden wären. Vor diesem 2020 Landwirtschaftsrecht 343