1.2.3. 1.2.3.1. Des Weiteren stützt die Beschwerdeführerin ihr Begehren auf Erteilung einer (Ausnahme-)Bewilligung für den Erwerb der Parzelle Nr. xx auf den Vertrauensschutz aus Art. 9 BV. Nach diesem Grundsatz dürften sich Private auf behördliche Handlungen auch dann verlassen, wenn diese Handlungen unrichtig gewesen seien oder nicht hätten getätigt werden dürfen. Im vorliegenden Fall liege mit der öffentlichen Beurkundung des Kaufvertrages vom 22. Dezember 2020 Landwirtschaftsrecht 339