Das Grundstück besteht grösstenteils – im Umfang von 41'017 m2 – aus Acker, Wiese und Weide, mithin aus Flächen, die sich für die landwirtschaftliche Produktion eignen. Dass die Parzelle mit einer (nicht beweideten) Waldfläche von 5ʹ869 m2 und Gebäuden mit einer Grundfläche von 754 m2, die schon seit geraumer Zeit ein Tierheim beherbergen, teilweise nichtlandwirtschaftlich genutzt wird, macht sie zu einem Grundstück mit gemischter Nutzung im Sinne von Art. 2 Abs. 2 lit. d BGBB. Als solches unterliegt die Parzelle Nr. xx den Bestimmungen 2020 Landwirtschaftsrecht 337