m2, also weit über 25 Aren, fällt unstreitig in den räumlichen und sachlichen Geltungsbereich des BGBB. Sie liegt – wie erwähnt – in der Landwirtschaftszone und damit nicht nur ausserhalb der Bauzone, sondern in derjenigen Zone, die für landwirtschaftliche Nutzungen reserviert ist, wo landwirtschaftliche Nutzungen folglich zulässig sind. Das Grundstück besteht grösstenteils – im Umfang von 41'017 m2 – aus Acker, Wiese und Weide, mithin aus Flächen, die sich für die landwirtschaftliche Produktion eignen.