20. September 2019 durchaus anzweifeln. Zu einer unvoreingenommenen freien Beweiswürdigung hätte jedoch auch gehört, dass er sich erst ein umfassendes Bild der Lage durch die Befragung aller involvierten Personen gemacht hätte, was nicht geschehen ist. Dass ein disziplinarischer Verweis für den Betroffenen 2020 Personalrecht 383