Der Gemeinderat hat den Beschwerdeführer erstmals am Gespräch vom 23. September 2019 mit den Vorwürfen der Mitarbeitenden des RZA B. konfrontiert und ihn dazu Stellung nehmen lassen. Ob sich der Beschwerdeführer angemessen auf dieses Gespräch vorbereiten konnte, ist offen. Auch wenn er geahnt haben mag, dass es um Spannungen im Team des RZA gehen würde, musste er nicht unbedingt mit einer Disziplinarmassnahme rechnen. Demgegenüber hatte sich der Gemeinderat seine eigene Überzeugung offenbar schon im Vorfeld dieses Gesprächs gebildet, wovon die Datierung der ersten Verwarnung auf den 23. September 2019 zeugt. Das Gespräch fand gemäss Einladung erst um 17.00 Uhr statt. Im Verwarnungstext